Förderung der Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Die Gesellschaft verfolgt hierbei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Ziel der Gesellschaft ist namentlich die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Förderung der Hilfe für Behinderte - § 52 Abs. 2 Nr. 10 der Abgabenordnung). Dieses Ziel kann insbesondere auch durch die Überlassung von Arbeitsassistenten an behinderte Arbeitnehmer für die Verwendung als Assistent am Arbeitsplatz gemäß SGB IX sowie durch das Betreiben von Inklusionsunternehmen verfolgt werden.
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Sozialwesen
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