Halten und Bewirtschaften sowie die Veräußerung von Grundstücken und Erbbaurechten gem. § 67 Abs. 1 und 2 des Investmentgesetzes in Frankfurt am Main sowie der Bau, Aus- und Umbau sowie die Vermietung von Gebäuden auf diesen Grundstücken. Der Erwerb von weiteren Immobilien oder Beteiligungen an anderen Gesellschaften ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen vornehmen, die der Erreichung ihres vorstehend beschriebenen Zweckes förderlich sind, soweit diese nach dem Investmentgesetz und nach den jeweils geltenden Vertragsbedingungen des von der PATRIZIA GewerbeInvest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Hamburg, verwalteten Immobilien-Spezial-Sondervermögens LB Immo HBL für Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 68 Investmentgesetz zulässig sind. Die Gesellschaft kann dabei Gegenstände gem. § 67 Abs. 6 Investmentgesetz erwerben, die zur Bewirtschaftung ihrer Vermögensgegenstände erforderlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, zum Zwecke der Finanzierung und Refinanzierung von Vermögensgegenständen nach Maßgaben von § 2.2 Darlehen aufzunehmen sowie Sicherheiten (auch in Form von Grundpfandrechten) für die Darlehen zu bestellen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Gelddarlehen zu gewähren oder Bürgschaften oder Garantieversprechen für Dritte einzugehen.
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