Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nr. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch; - Rechtsberatung in den Bereichen albanisches Recht; Arbeitsrecht, auch speziell albanisches Recht; Vertragsrecht, auch speziell albanisches Recht; Entsendungsrecht von Arbeitskräften aus dem Arbeitsbereich Südeuropa und Nicht-EU-Staaten; - Vermittlung von Aufträgen aller Art; - Vermittlung von Bauleistungen und Bauelementen; - Partnervermittlung; - Arbeitsvermittlung; - Studentenvermittlung; - Vermittlung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen und Weiterbildungsangeboten; - Beratung zur Arbeitssuche; - Betreiben von Internetplattformen.
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