Betreiben einer Fahrschule für die Führerscheinklassen B, BE und A. Sofern die fahrlehrerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Umfang der angebotenen Führerscheinklassen nach Bedarf erweitert werden. Das Unternehmen ist befugt, alle Leistungen zu erbringen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck dienen und keiner Konzession oder Erlaubnis bedürfen. Soweit Leistungen erbracht werden, die dem Handwerk unterliegen oder die einer gesetzlichen Erlaubnis (Genehmigung, Zulassung o.ä.) bedürfen, wird das Unternehmen die entsprechende Konzession oder Erlaubnis vor Auftragsannahme einholen. Solange die entsprechende Konzession oder Erlaubnis nicht erteilt ist, werden die entsprechenden Tätigkeiten an Subunternehmer vergeben, die über die entsprechenden Qualifikationen verfügen.
Fahrschulen
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