Überwachen der Ausführung von Bauvorhaben auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften; - Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten (z.B. Fachingenieure); - Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm), Bauzeitenplan; - Führen eines Bautagebuches; - Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln; - Antrag auf behördliche Bauabnahmen und Teilnahme daran; - Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokoll; - Auflisten der Gewährleistungsfristen; - Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel; - systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts; - sonstige Bauleitungstätigkeiten jeder Art.
Ingenieurbüro
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