Durchführung der Aufgaben der Stadt Bad Münder auf dem Gebiet der Abwasserentsorgung, insbesondere durch die Bewirtschaftung und Führung des Abwasserentsorgungsbetriebes auf dem Gebiet der Stadt Bad Münder, Erarbeitung und Fortschreibung von unternehmerischen Konzepten zur Abwasserentsorgung auf dem Gebiet der Stadt Bad Münder, Verwaltung der Alt- und Neuanlagen der Abwasserentsorgung auf dem Gebiet der Stadt Bad Münder, Planung, Bau und Finanzierung von Neuanlagen, einschließlich Erneuerungs- und Sanierungsinvestitionen an den Altanlagen auf dem Gebiet der Stadt Bad Münder, soweit diese Aufgaben nicht auf Dritte übertragen werden. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand stehen und diesem zu dienen geeignet erscheinen. Die Gesellschaft ist im Rahmen des § 108 NGO auch berechtigt, die Abwasserentsorgung für Gemeinden oder Gemeindeverbände zu übernehmen, die im Umland oder in der Nähe der Stadt Bad Münder liegen, andere Unternehmen zu erwerben, zu gründen, sich daran zu beteiligen und die Führung ihrer Geschäfte zu übernehmen.
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Entsorgungsbetriebe
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