Durchführung der Aufgaben der Stadt Schönebeck auf dem Gebiet der Abwasserentsorgung als Erfüllungsgehilfe, insbesondere durch die a) Bewirtschaftung und Führung des Betriebes der Abwasserentsorgungsanlagen auf dem Gebiet der Stadt Schönebeck, die auf Dritte übertragen werden kann;b) Erarbeitung von unternehmerischen Konzepten für die Abwasserentsorgung im Gebiet der Stadt Schönebeck;Verwaltung der Alt- und Neuanlagen der Abwasserentsorgung im Gebiet der Stadt Schönebeck;d) Planung, den Bau und die Finanzierung von Neuanlagen, soweit diese Aufgaben nicht auf Dritte übertragen werden. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand stehen. Sie ist auch berechtigt, Aufgaben gemäß Ziff. 1 für die Gemeinden des Umlandes der Stadt Schönebeck zu erfüllen.
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