Förderung und Unterstützung von durch Arbeitslosigkeit bedrohten und betroffenen Arbeitnehmern. Dazu entwickelt die Gesellschaft geeignete Arbeits-, Betreuungs-/Beratungs- und Sozialprojekte. Besonders Personengruppen wie Frauen, Ältere, gesundheitlich beeinträchtigte Behinderte, Jüngere ohne abgeschlossene Ausbildung, Langzeitarbeitslose etc., - also Betroffenen mit schwierigen Vermittlungsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt sollen betreut werden. Mit Unterstützung von Fördermitteln sollen im öffentlichen, kommunalen und/oder gemeinnützigen Interesse liegende Arbeiten durchgeführt werden, wie z. B.: - Umwelt-/Sanierungsmaßnahmen von vorhandenen bzw. drohenden Industriebrachen - Umweltschutzmaßnahmen im Bereich Wasserbau, Kanalisation, Abwässer, Abfallbeseitigung und Verwertung (Recycling) - Verkehrsinfrastrukturverbesserungen - Maßnahmen zur Lärmvermeidung/-eindämmung - Unterstützungsprojekte in der Altenpflege, Behindertenbetreuung, Familien-und sonstige Sozialbetreuung - Verbesserungen des Wohnumfeldes wie Erhalt und Ausbau von Kinder- und Jugendeinrichtungen, Grünflächen und Sportmöglichkeiten. In Projektarbeiten werden Vorschläge und Planungskonzepte für eine regionale Strukturförderung bzw. -entwicklung ausgearbeitet bzw. unterstützt. Menschen vom sogenannten 'zweiten' Arbeitsmarkt wieder in den 'ersten' zu bringen. Dazu wird die ABW in folgenden Gewerben tätig: - Bauhaupt- und Baunebengewerbe (z. B. Maler-, Gestaltungs- und Ausbesserungsarbeiten, Planungs- und Projektierungsaufgaben, Abbruch- und Beräumungsarbeiten, Geländereinigung und Hausverwaltungsaufgaben etc.) - Landschaftsgestaltung (z. B. mit Renaturierungsarbeiten, gärtnerischen Aufgaben, Wegebau), - Ver- und Entsorgung (z. B. Recycling etc.) - Dienstleistungsgewerbe (z. B. Fortbildungsund Umschulungsmaßnahmen, Familien- und Sozialdienste, Schreib- und Bürodienstleistungen, Fremdenverkehrs- und Beherbergungsaufgaben, Kantinen- und sonstige Gastronomieaufgaben, UN-Beratung etc.) - Produktion bzw. Erstellung von Arbeits- und Hilfsmitteln zur Unterstützung aller vorgenannten Aufgaben. Sofern in Erfüllung des Unternehmensgegenstandes handwerkliche Arbeiten erforderlich sein sollten, für die das Unternehmen nicht die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt oder die Eintragung in die Handwerksrolle noch nicht erfolgt ist, werden solche Arbeiten bis zum Wegfall der Hinderungsgründe durch Subunternehmen erbracht.
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