(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Berufsbildung sowie die Förderung der Jugendhilfe. (2) Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Schulbetriebs der Freien Christlichen Schulen Bonn/Rhein-Sieg, u.a. durch a. die organisationale, materielle oder finanzielle Unterstützung von außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen (u.a. Schulfeste, Aufführungen, Exkursionen, Klassen- und Gruppenfahrten) b. die organisationale, materielle oder finanzielle Unterstützung schulischer Projekte, von Arbeitsgemeinschaften und der schulischen Betreuung der Schülerinnen und Schüler außerhalb der Unterrichtszeit c. die materielle oder finanzielle Unterstützung (hilfs-)bedürftiger Schülerinnen und Schüler d. die Unterstützung der Integration behinderter und nichtbehinderter Schülerinnen und Schüler. (3) Zweck des Vereins ist auch die Beschaffung von Mitteln i.S. des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 1 genannten satzungsgemäßen Zwecke durch steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im In- und Ausland. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Fahr- und Beförderungsdienstes.
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