(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist - die Betreuung, Förderung und Unterstützung von Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind und deren Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden soll - die Förderung der Volks- und Berufsbildung - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe - die Förderung von Kunst und Kultur - die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege - die Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsausbildung - die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege - die Förderung der Eingliederung schwer vermittelbarer Arbeitsloser in das Arbeitsleben. (3) Zu diesem Zweck organisiert sie z.B. Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes und führt sie durch. Sie führt Maßnahmen zur Strukturanpassung in der Region, mit dem Ziel der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen (Transfergesellschaft) durch. Sie führt Qualifizierungs- Bildungs- und Umschulungsmaßnahmen von Arbeitnehmern, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, durch. Sie übt Tätigkeiten aus, die den Arbeitsmarkt in wirtschafts- und sozialpolitischer Weise beleben, wie Entwicklung und Durchführung von Projekten, die der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienen und deren Eintritt in den Wettbewerb mit anderen Unternehmen, die nicht steuerbegünstigt sind, ausgeschlossen ist. Sie führt Projekte zur Erfüllung der ideellen Ziele, die sich aus dem Satzungszweck ergeben durch, unter anderem auch Modellprojekte. Sie unterstützt und fördert die Integration Arbeitsloser in den Arbeitsprozess, dabei liegt der Schwerpunkt bei schwer vermittelbaren Arbeitslosen. Sie beschäftigt Arbeitnehmer in geförderten Arbeitsverhältnissen zur Bewältigung gemeinnütziger Aufgaben. Sie betreibt Einrichtungen zur Unterstützung, Versorgung und Betreuung sozial schwacher Menschen und zur Selbstversorgung der Gesellschaft. Sie kann weitere Einrichtungen zur Verwirklichung des Satzungszweckes betreiben. Sie bietet Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, eine Beschäftigung. Sie arbeitet mit gleich gelagertn Unternehmen zusammen. Die Zwecke, Maßnahmen oder Projekte müssen nicht gleichzeitig und in gleicher Weise verwirklicht werden. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos im Sinne der Abgabenordnung tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigt werden. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem vorgenannten Geschäftszweck mittelbar oder unmittelbar förderlich sind.
Unterricht & Erziehung
Hersteller
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827