Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige - Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der GmbH ist die Förderung der Eingliederung und psychosozialen Unterstützung von - arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen und - Menschen mit Behinderungen und - weiteren hilfebedürftigen Menschen in das/ im Berufs- und Gesellschaftsleben. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Beratung, Betreuung, psychosoziale Unterstützung und Vermittlung in Arbeit der o. g. Zielgruppen - die Durchführung von Maßnahmen jedweder Art zum Zweck der beruflichen und sozialen Integration der o. g. Zielgruppen - Die Einrichtung und der Betrieb von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten sowie ergänzenden sozialen Dienstleistungen für die benannte Zielgruppe. - Die Einrichtung und der Betrieb von Integrationsunternehmen in Anlehnung an den § 132 SGB IX. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für junge Erwachsene mit geistigen und seelischen Behinderungen. Die Gesellschaft kann sich zur Verwirklichung ihres Zweckes auch an anderen Gesellschaften mit entsprechender Zielsetzung beteiligen oder diese gründen. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sozialwesen
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