Arbeitnehmerüberlassung sowie die -beschäftigung insbesondere von psychisch Kranken zur Wiedereingliederung dieser Personen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch ein individuell angepaßtes, abgestuftes Verfahren. Die Gesellschaft konzentriert dabei die Arbeitgeberpflichten und das Beschäftigungsrisiko bei sich. Zur Unterstützung und Überbrückung möglicher beschäftigungsloser Zeiten werden hierzu Arbeitsplätze eingerichtet, an denen insbesondere Aufträge in Lohnfertigung ausgeführt werden. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Zwecke der anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Der Geschäftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Anregung, Förderung und Realisierung von Maßnahmen und Aktivitäten, die der beruflichen Eingliederung behinderter - insbesondere psychisch behinderter - Menschen dienen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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