Abfallwirtschaft des Landkreises Vechta, soweit eine Übertragung nach §§ 136 ff. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) rechtlich möglich ist. Dies sind insbesondere Abfallberatung, Einsammeln, Befördern und Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung und zur Verwertung aus dem Landkreis Vechta. Die Gesellschaft kann diese Aufgaben durch Dritte erfüllen lassen.
Entsorgungsbetriebe
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