Gesellschaft nimmt im Auftrag des Kreises im Kreis Rendsburg-Eckernförde als Träger der Abfallentsorgung aufgrund des Abfallgesetzes obliegende Aufgaben wahr. Dazu gehören alle Geschäfte, die der Umsetzung des Abfallwirtschaftsprogramms dienen. Sie kann andere mit der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung zusammenhängende Verwertungs- und Entsorgungsleistungen erbringen (wie z. B. Leistungen nach der Verpackungsverordnung). Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die der Erreichung oder Förderung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderer Unternehmen bedienen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen.
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