Bereitstellen, Überlassen, Sammeln, Einsammeln und Befördern von Abfällen im Holsystem im räumlichen Wirkungsbereich des KU, soweit diese Aufgaben dem ZAW Donau-Wald nach dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz und dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz zukommen. Der räumliche Wirkungsbereich des KU umfasst a) den Landkreis Regen, b) ab dem 01.10.2015 den Landkreis Regen sowie die im südlichen Landkreis Passau liegenden Gemeinden Vilshofen an der Donau, Aldersbach, Aidenbach, Beutelsbach, Ortenburg, Fürstenzell, Neuburg am Inn, Neuhaus am Inn, Haarbach, Ruhstorf an der Rott, Bad Griesbach, Tettenweis, Kößlarn, Rotthalmünster, Pocking, Malching, Kirchham sowie Bad Füssing, c) ab dem 01.07.2016 das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Donau-Wald Der ZAW Donau-Wald überträgt dem KU diese Aufgabe nach Art. 89 Abs. 2Satz 1 GO als hoheitliche Aufgabe. Das KU kann neben seinen ihm nach Satz 1 obliegenden Entsorgungsaufgaben auch andere transportlogistische Aufgaben in der Abfallentsorgung für den ZAW Donau-Wald und seine Tochterunternehmen wahrnehmen.
Entsorgungsbetriebe
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