Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie - des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). Dazu gehören insbesondere die Persönlichkeitsbildung, Umweltbildung und die Vermittlung von Lebenskompetenzen an jungen Menschen. Mit verschiedenen Programmen unterstützt die Gesellschaft junge Menschen dabei, zu selbstbestimmten, starken Persönlichkeiten heranzuwachsen, die zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen. Die Gesellschaft vermittelt jungen Menschen Wissen und Kompetenzen, um die Welt zum Besseren zu verändern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: Durchführung eigener Projekte wie Mentorenprogramme, Seminare, Trainings und Coachingangebote sowie Onlinekurse für junge Menschen. Zudem wird durch das Zurverfügungstellen von Unterrichtsmaterialien, Handbücher, Broschüren etc. der Satzungszweck verwirklicht.
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