Bauvorbereitende- und baubegleitende Projektberatungund Projektsteuerungstätigkeit in organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Die Gesellschaft ist auch zum Erwerb und zur Verwertung von Grundbesitz berechtigt. Tätigkeiten im Bereich des § 34 c GewO sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt zur Beratung und Schulung von Architekten- und Ingenieurbüros zum Einsatz und zur Anwendung von EDV-Anlagen und -Programmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie andere Unternehmen zu gründen.
Ingenieurbüro
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