(1) Der Zweck der Gesellschaft besteht darin, Menschen zur Annahme des Heils in Jesus Christus zu führen und zu einem lebendigen, kraftvollen Glauben. Sie verfolgt vorwiegend kirchliche Zwecke, indem sie christliche Freikirchen gründet und betreibt und ein lebendiges kirchliches Leben fördert. Die Bibel ist hierbei alleinige Grundlage und Richtschnur für Leitung und Lehre der Kirchengemeinden nach neutestamentlichen Vorbild. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Jugend- und Altenpflege, b) der Erziehung, c) der Volks- und Berufsbildung, und d) Wohlfahrtswesens, e) der internationalen Gesinngung und der Völkerverständigung, f) der Entwicklungszusammenarbeit. (4) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben. 5) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: 1. Gründung und Betrieb Christlicher Kirchen an verschiedenen Standorten oder als Werke mit verschiedenen Ausrichtungen, 2. Gottesdienste, Lehre, Seelsorge und missionarische Arbeit, 3. Schulungen, Seminare, Treffen, Ausbilden von Mitarbeitern, 4. Kinder- und Jugendarbeit, 5. Einladen und Unterstützung von Pastoren, Bibellehrern, Seelsorgern, Missionaren, Verkündigern, 6. Hilfsangebot, Betreuung und Unterstützung von sozial schwachen Menschen (ohne Ansehen der Person), gemäß der Vorgabe des § 53 "Mildtätige Zwecke" der Abgabenordnung (AO), wie z.B. Bedürftige, Heimatlose, Aussiedler, Asylanten, Suchtgefährdete bzw. Suchtabhängige, Senioren, Alleinstehende, Alleinerziehende usw., 7. überregionale und überkonfessionelle Veranstaltungen und kulturelle Angebote (z.B. Vorträge, Konzerte, Gottesdienste u.ä.), 8. Mildtätige Aktivitäten im In- und Ausland, z.B. Hilfsdienste, Hilfsgütertransporte, Aufbau- und Unterstützungsarbeit usw., 9. Anstellen von Mitarbeitern, z.B. Pastoren, Seelsorger, Missionare, Verwaltungskräfte, Arbeiter, Angestellte usw., 10. Betrieb eines mobilen Pflege- und Seniorenbesuchs- und -unterstützungsdienstes 11. Sonstige Aktivitäten, die dem unter Ziffer 1 bis 5 definierten Zweck des Vereins dienen.
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