Durchführung von Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen von schwer vermittelbaren Arbeitslosen. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Heranführen bisher nicht vermittelbarer Arbeitsloser (ältere und andere Erwerbstätige, deren Unterbringung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes erschwert ist) an die Anforderungen des Arbeitsmarktes, um damit deren Einstellungschance auf Dauer Arbeitsplätze zu verbessern. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere bewirkt durch die Kombination von Arbeitserprobung (Bedingungen, Leistungslohn, etc.) aufgrund vorübergehender Tätigkeit in Betrieben des Lübecker Handwerks und durch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen mit sozialpädagogischer Begleitfunktion der Gesellschaft. Zweck der Gesellschaft ist auch, Hilfsmaßnahmen für hilfsbedürftige Arbeitslose anzubieten. Der Ausfluß der Qualifizierungsund Umschulungsmaßnahmen soll die Begründung von Dauerarbeitsplätzen im ersten Arbeitsmarkt bei Entleihern durch befristete Arbeitnehmerüberlassung sein. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten, oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszweckes dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
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