Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2, Nr. 3 der Abgabenordnung). In der Gesundheitsfürsorge soll dieser Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden: Beratung zu Fragen der Pflege und Betreuungsmöglichkeiten, Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsangeboten oder durch die ambulante oder stationäre Pflege oder Betreuung. In der Suchtkrankenhilfe soll dieser Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden: Schaffung von Angeboten der psychosozialen Betreuung in bedarfsgerechten Wohnformen oder therapeutischen Rehabilitationsmaßnahmen. Ferner die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2, Nr. 4 der Abgabenordnung). In der Jugendhilfe soll dieser Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden: Einrichtung von Treffpunkten mit kommunikativen Angeboten, psychosoziale Betreuung, Einrichtung von bedarfsgerechten Wohnformen. In der Altenhilfe soll dieser Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen realisiert werden: Beratungsangebote zu Lebensfragen älterer Menschen, zu Fragen der Pflege und durch Einrichtung von Treffpunkten für ältere Menschen, um eine aktive Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Es können auch bedarfsgerechte Wohnformen für ältere Menschen aufgebaut werden. Ferner ist Zweck der Gesellschaft die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und Flüchtlinge oder Vertriebene (§ 52 Abs. 2, Nr. 10 der Abgabenordnung). In der Flüchtlingshilfe soll dieser Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen realisiert werden: Beratungsangebote in Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechtes, durch Einrichtung angemessener Wohnformen und durch die Beratung zur Integration auf dem Arbeitsmarkt, sowie durch das Angebot von Sprachkursen. Ferner, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Abs. 1 der Abgabenordnung). In der Behindertenhilfe soll dieser Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden: Einrichtung von inklusiven Wohnformen und leistungsgerechten Arbeitsangebo-ten. Die Angebote werden von der Gesellschaft in eigener Verantwortung durchgeführt. Die Beratungsleistungen sind für die Klienten unentgeltlich. Die Gesellschaft betreibt eigene Informations-, Versorgungs-, Beratungs- und Behandlungseinrichtungen. Die Führung von Zweckbetrieben gehört gleichfalls zum Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck Wohnraum erwerben. Fachspezifische Veranstaltungen für die o.g. Bereiche sind grundsätzlich für die Allgemeinheit zugänglich.
Sozialwesen
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