Erwerb, die Projektierung, Bebauung und Verwertung von Grundstücken, insbesondere - der Erwerb einer Teilfläche des im Eigentum der Stadt Freiburg befindlichen Grundstücks Flurst.-Nr. 2065 (Kepler-Gymnasium) - die Finanzierung des Kaufpreises zum Erwerb des Grundstückes und dessen Aufbereitungskosten - der Abschluß und die Abwicklung der zur Verwertung des Grundstückes erforderlichen Projektierungs-, Abriß- und Verwertungsverträge - die Entwicklung eines Vermarktungsprogramms für das Grundstück, wozu auch der Abriß bestehender Gebäude (ausgenommen der Turm mit Treppenhaus) gehört, im Rahmen eines Architektenwettbewerbs - die Vermarktung des Grundstückes -die Mitarbeit bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes - die Vorbereitung, Durchführung und Veräußerung von Bauvorhaben auf eigene und fremde Rechnung.
Architekten
Hausverwaltungen
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