Förderung der sozialen Infrastruktur (Wohlfahrtswesen) durch Dienstleistung und Handel mit Waren aller Art im Sinne der §§ 52, 53 der Abgabenordnung. Der Handel mit Waren beschränkt sich vornehmlich auf gespendete Waren, wie zum beispiel Textilien, Haushaltsgegenstände und Spielsachen, die zu geringen Preisen abgegeben werden und dem Warenkreislauf so wieder zugeführt werden.
Textilien und Textilwaren
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