1. Die Erledigung abfallwirtschaftlicher Aufgaben des Kreises Höxter. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die abfallrechtlichen und abwasserrechtlichen Bestimmungen sowie die Satzung zur Abfallwirtschaft des Kreises Höxter sind zu beachten.Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Errichtung und das Betreiben von Photovoltaikanlagen. 2. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann andere Entsorgungs- und Verwertungsleistungen, z.B. im Rahmen des Dualen Systems, erbringen. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochterunternehmen zu gründen, andere Unternehmen zu erwerben oder zu pachten oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Interessengemeinschaftsverträge oder Zusammenarbeitsverträge abzuschließen. 4. Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen findet Anwendung. 5. Die Gesellschaft hat auf Verlagen des Kreises Höxter Aufklärung und Nachweise i.S.d. § 118 Gemeindeverordnung NRW (GO NRW) zu erbringen.
Entsorgungsbetriebe
Abfallwirtschaft
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